
Bestellerprinzip: Knappe Mehrheit der Mieter wäre bereit, den Makler zu zahlen
Seit vier Monaten gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Mieter müssen nur noch dann einen Immobilienmakler zahlen, wenn sie ihn zur Wohnungssuche beauftragt haben. Nach einer Umfrage des Portals Immowelt wäre eine knappe Mehrheit grundsätzlich dazu bereit.
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