
Tipps für Immobilienbesitzer: Was man beim Wintercheck beachten sollte
Die aus dem Straßenverkehr bekannte Regelung in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzusatteln – nämlich von Oktober bis Ostern – gilt auch für Immobilien und ihre gebäudetechnischen Anlagen. Denn Wind und Schnee können schwere Schäden an Gebäuden verursachen.
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