Bayerns Finanzminister: Höhere Freibeträge für Erbschaftsteuer

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Albert Füracker (CSU)

Nach der Verdopplung der Immobilienpreise in den vergangenen zehn Jahren fordert Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) höhere Erbschaftsteuerfreibeträge. Unmittelbarer Anlass ist das Jahressteuergesetz 2023.

„Es kann und darf nicht sein, dass Kinder das Eigenheim der Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftsteuer nicht leisten können“, sagte Füracker am Samstag. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) forderte die Abschaffung der Erbschaftsteuer. Unmittelbarer Anlass ist das Jahressteuergesetz 2023. Dieses sieht vor, dass ab 1. Januar 2023 bei der Bewertung von Immobilien neue – und näher am tatsächlichen Marktwert liegende – Maßstäbe gelten.

Derzeit gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind, wenn die Erben nicht selbst im Elternhaus wohnen. Mittlerweile liegen die Kaufpreise für Wohnhäuser in begehrten Lagen Oberbayerns jedoch bei über einer Million Euro. Das betrifft in Regionen wie dem Tegernseer Land sogar alte Bauernhöfe, die zum Teil seit Generationen im Familienbesitz sind.

„Seit 2009 haben sich die Immobilienpreise beispielsweise in München teils verdoppelt oder verdreifacht“, sagte Füracker dazu. „Die persönlichen Freibeträge wurden jedoch seit 13 Jahren nicht angepasst.“ Höhere Freibeträge seien das einfachste Mittel, um für Entlastung zu sorgen. „Die Erbschaftsteuer darf nicht ein treibender Faktor dafür sein, dass Wohneigentum nicht von einer Generation in die nächste übertragen werden kann.“

Aiwanger warnte, dass die Erbschaftssteuer 2023 deutlich ansteigen werde, und Familienbesitz deswegen zunehmend an ausländische Investoren fallen würde. „Schweden/Norwegen/Österreich haben diese Neidsteuer abgeschafft“, schrieb Aiwanger auf Twitter. (dpa-AFX)

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