
BGH: Kostenverteilung zwischen Eigentümern darf geändert werden
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf per Beschluss die Verteilung von Kosten auf einzelne Eigentümer auch zu deren Nachteil ändern - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht ohne sachlichen Grund. Dazu machte der BGH nun anhand zweier Fälle präzisere Vorgaben.
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