
Bafin-Bestätigung für ID
Die ID Immobilien in Deutschland AG hat nach eigenen Angaben für das Anlagevehikel Zins 24/48 ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Fonds ID Emissionshaus die Bestätigung der Bafin erhalten, dass es sich nicht um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelt.
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