
Finanzausschuss: 15b bleibt wie er ist
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute letztmalig über den Gesetzentwurf zur Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei so genannten Steuersparmodellen beraten. Im Rahmen der Novelle soll der Paragraf 15b ins Einkommensteuergesetz eingeführt werden. Ergebnis: Der …
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