Sanierung: Wie die KfW ab 2012 fördert

Die KfW weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus. Mit dem neuen Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ wird eine vereinfachte Förderung für denkmalgeschützte Bausubstanz eingeführt. Barrierereduziertes Wohnen bleibt Förderschwerpunkt. Das Programm „Wohnraum modernisieren“ ist gestrichen.

Axel Nawrath, KfW
Axel Nawrath, KfW

Einer Mitteilung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zufolge soll damit den besonderen Herausforderungen, die ein energetischer Umbau zum Beispiel bei einer historisch oder architektonisch besonders wertvollen Fassade mit sich bringt, Rechnung getragen werden.

Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ führt die KfW-Bankengruppe mit eigenen Mitteln fort. Unterstützt werden Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, zum Beispiel der Umbau von Bädern, Verbreiterung von Wohnungsfluren, Einbau von Aufzügen oder Anbau von Balkonen. Neu ist die Einführung des Förderstandards „Altersgerechtes Haus“ für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend barrierereduzierten Hauses.

„Mit der Weiterentwicklung der wohnwirtschaftlichen KfW-Programme wollen wir dazu beitragen, den Wohnungsbestand nachhaltig zukunftsfähig zu machen. Die energetische Sanierung ist dabei ein zentrales Element, denn damit können wir nicht nur die Wohnqualität verbessern, sondern nicht zuletzt auch dem Klimawandel wirksam entgegenwirken. Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Förderung bleibt der Abbau von Barrieren in unseren Häusern und Wohnungen. Unser Ziel muss es sein, dass Menschen jeden Alters, besonders ältere Menschen, ohne unnötige Barrieren darin wohnen und auch möglichst lange verbleiben können. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung liegt der Schlüssel hierfür in der Sanierung des Wohnungsbestandes und der Anpassung an individuelle Wohnbedürfnisse“, kommentiert Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW-Bankengruppe.

Bauherren, die energiesparend modernisieren oder einen energetischen Neubau realisieren möchten, werden wie bisher mit Förderkrediten aus den mit Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ unterstützt.

Seite 2: Ausbau der Förderung

Im Programm Energieeffizient Sanieren können private Bauherren mit maximal zwei Wohneinheiten statt eines zinsverbilligten Kredits (Effektivzinssatz aktuell ein Prozent in allen Laufzeiten) auch einen Investitionszuschuss bekommen. Die Höhe der Investitionszuschüsse wird ab 1. Januar 2012 auf bis zu 20 Prozent der Investitionssumme (maximal 15.000 Euro) steigen.

Die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung wird von der KfW in Höhe von 50 Prozent der Kosten unterstützt. Der Förderhöchstbetrag erhöht sich ab Januar 2012 auf 4.000 Euro (vorher: 2.000 Euro).

Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm Energieeffizient Sanieren zukünftig auch als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst unter anderem die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen. (te)

Foto: KfW

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