Deka: Keine Haltefrist für Privatanleger

Die Dekabank, Frankfurt, hat einen heute erschienenen Bericht des ?Handelsblatt? dementiert, in dem es unter anderem hieß, dass alle von Anlegern bei ihrer Sparkasse zurückgegebenen Anteile von Deka-Fonds zunächst in deren eigenen Bestand übernommen werden müssen. Darüber hinaus hatte das Blatt gemeldet, dass selbst wenn die Anteile nach ein oder zwei Jahre an die Deka verkauft werden, noch Abschläge fällig würden. Eine entsprechende Vereinbarung besteht lediglich mit der Düsseldorfer West-Invest, wonach Sparkassen ihre eigenen Anteile an West-Invest-Immobilienfonds erst nach einer bestimmten Frist an die Gesellschaft zurückgeben dürfen.

Christian Schaaf, Pressesprecher der Dekabank, gegenüber cash-online: ?Wir stellen derzeit grundsätzliche Überlegungen an, ob für institutionelle Investoren eine bestimmte Haltedauer ihrer Deka-Immobilienfonds-Anteile gelten soll.? Private Anleger sind laut Schaaf jedoch davon nicht betroffen. Diese könnten ihre Immobilienfonds-Anteile jederzeit bei ihrer Sparkasse wieder zurückgeben.

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