DekaBank bringt Riester-Fondssparplan

Die DekaBank bietet mit Deka-ZukunftsPlan einen individuell gemanagten Riester-Fondssparplan an. In schlechten Marktphasen wird die Aktienquote im Deka-ZukunftsPlan reduziert, in guten wieder erhöht. Das Mischungsverhältnis wird wöchentlich überprüft. Die Höhe der Aktienfondsquote bestimmt sich je nach Depotwert, Einzahlungssumme und Restlaufzeit. Der Deka-ZukunftsPlan sichert die Höchststände des Marktes an monatlichen Stichtagen in den fünf Jahren vor Auszahlungsbeginn.

Den Deka-ZukunftsPlan gibt es in den Varianten Classic und Select. Bei der Classic-Variante für Fondseinsteiger sucht die DekaBank die Fonds für den Kunden aus. Erfahrene Anleger können bei der Select-Variante zwischen Flaggschifffonds der Deka mit deutschem, europäischem und internationalem Fokus auswählen. Zur Wahl stehen auf der Aktienseite DekaFonds, AriDeka und DekaSpezial; bei den Rentenfonds RenditDeka, Deka-EuropaBond CF und DekaRent-international und im Geldmarktsegment Deka-GeldmarktPlan TF.

Den Auszahlungs-Zeitpunkt von Beiträgen kann der Anleger zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr wählen. Optional ist dabei eine einmalige Kapitalauszahlung bis zu 30 Prozent aus Beiträgen mit Riester-Förderung und bis zu 100 Prozent aus Beiträgen ohne Riester-Förderung möglich.

Der Ausgabeaufschlag bei Deka-ZukunftsPlan Classic liegt bei 2,0 Prozent. Die Verwaltungsvergütung variiert in der Classic-Variante je nach Aktienquote zwischen 0,5 und 0,8 Prozent p.a. Die Depotbankgebühr beträgt 0,1 Prozent p.a. Bei Deka-ZukunftsPlan Select beläuft sich der Ausgabeaufschlag bei den Aktienfonds auf 5,26 Prozent, die Verwaltungsvergütung auf 1,25 Prozent p.a. und die Depotbankgebühr auf 0,02 bis 0,1 Prozent p.a. Bei den Rentenfonds liegt der Ausgabeaufschlag bei 3 Prozent, die Verwaltungsvergütung bei 0,75 bis 0,9 Prozent p.a. und die Depotbankgebühr bei 0,06 Prozent p.a. Bei Deka-GeldmarktPlan TF liegt die Verwaltungsvergütung bei 0,15 Prozent p.a. und die Depotbankgebühr bei 0,02 Prozent p.a. Ergänzend kann je nach zugrunde liegendem Fonds eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben werden.

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