BVI kritisiert Gutachten zur Investmentsteuerreform

Das vom Bundesfinanzministerium für die geplante Investmentsteuerreform in Auftrag gegebene Gutachten erfasst nach Ansicht des deutschen Fondsverbands BVI nicht die tatsächlichen Auswirkungen des Reformkonzepts.

Thomas Richter, BVI

Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Reformvorschläge lediglich minimale Folgen für Kapitalmärkte, Finanzsektor und deutsche Renten hätten.

Gutachten mit Mängeln

Der BVI hält die Analyse jedoch für mangelhaft. So ist etwa die Menge der betroffenen Publikumsfonds nach Ansicht des Verbands viel weiter zu fassen als im Gutachten: „Generell berücksichtigen die Gutachter nicht, dass im Zuge der Reform die Anrechnung ausländischer Quellensteuern verloren gehen würde.“ Da deutsche Anleger auch bei ausländischen Fonds ausländische Quellensteuer anrechnen können, seien neben deutschen Publikumsfonds entsprechend auch die ausländischen Publikumsfonds einzubeziehen.

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„Von einer Investmentsteuerreform sind Millionen von Fondsanlegern und deren Altersvorsorge betroffen. Sämtliche Maßnahmen sollten daher sorgfältig auf ihre Wirkungsweise hin überprüft werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das BMF dazu den Rat externer Experten eingeholt hat. Anleger dürfen angesichts des Niedrigzinsumfelds und den Herausforderungen, vor denen sie in der Altersvorsorge stehen, auf keinen Fall stärker als bislang belastet werden. Es kann aber nicht sein, dass eine weitreichende Reform wie die des Investmentsteuerrechts auf einer mangelhaften Grundlage gestartet wird“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Seite zwei: Zahlreiche falsche Annahmen

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