BVI kritisiert Gutachten zur Investmentsteuerreform

Weiter heißt es in der Stellungnahme des BVI:

Außerdem gehen die Gutachter davon aus, dass alle Privatanleger auf Kapitalerträge Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Doch das ist nicht der Fall: Die überwiegende Mehrheit erzielt Erträge unterhalb des Sparerpauschbetrags und zahlt de facto gar keine Steuern.

Zahlreiche falsche Annahmen

Auch einige Annahmen zu den Branchenzahlen kann der BVI nicht nachvollziehen. Die Gutachter gehen davon aus, dass Versicherungsunternehmen rund 630 Milliarden Euro an Vermögenswerten verwalten. Tatsächlich verwaltet die Versicherungswirtschaft ein Anlagevolumen von rund 1.400 Milliarden Euro.

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Ein weiterer Kritikpunkt ist die Vorgehensweise selbst: Während die Gutachter die Auswirkungen lediglich modellhaft durchspielen, plädiert der BVI dafür, die Auswirkungen exemplarisch anhand historischer Daten einzelner großer Publikumsfonds zu prüfen, um die Auswirkungen in der Praxis nachzuvollziehen.

Außerdem hält der BVI die Kriterien in den Rechenmodellen für realitätsfern: So wurde bei den Vergleichsrechnungen die Tatsache nicht berücksichtigt, dass die Fondskosten nicht mehr bei laufender Besteuerung, sondern erst beim Anteilsverkauf beruücksichtigt werden sollen. Dadurch sind die Steuern während der Haltezeit des Fonds für Anleger aber höher.

Auch die zugrundeliegenden Renditen für verschiedene Assetklassen entsprechen nicht der Wirklichkeit. Festverzinsliche Anlagen werden auch mittelfristig kaum drei bis fünf Prozent Rendite jährlich vor Kosten und Steuern erzielen. Auch eine Rendite von durchschnittlich acht bis zehn Prozent bei Immobilieninvestments ist nicht in Sicht.

(mr)

Foto: BVI

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