Italien droht kein Strafverfahren

Der Haushaltsstreit zwischen Italien und der Europäischen Union wird nicht eskalieren. Die italienische Regierung in Rom hat ihren Haushaltsplan überarbeitet und genügend Zugeständnisse gemacht, um ein Strafverfahren zu vermeiden.

Der italienische Finanzminister Giuseppe Conte und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: Die EU und Italien haben sich im Haushaltsstreit geeinigt.
Der italienische Finanzminister Giuseppe Conte und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: Die EU und Italien haben sich im Haushaltsstreit geeinigt.

 

Das drohende Strafverfahren gegen Italien wegen überhöhter Neuverschuldung ist vorerst abgewendet. Rom habe ausreichende Zugeständnisse gemacht, um dies für 2019 zu vermeiden, sagte EU-Finanzkommissar Valdis Dombrovskis. Die von der italienischen Regierung vorgeschlagene Lösung sei zwar nicht ideal. Doch könne ein Defizitverfahren damit vermieden werden – vorausgesetzt die italienischen Pläne würden umgesetzt.

Informelle Einigung schon am Dienstag

Die italienische Regierung hatte schon am Dienstagabend von einer „informelle Einigung“ mit der EU-Kommission gesprochen. Zuvor hatte sie ihren Haushaltsplan für 2019 nachgebessert.

Ministerpräsident Giuseppe Conte hatte vergangene Woche nach einem Treffen mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker angekündigt, dass die Neuverschuldung für 2019 weniger hoch als ursprünglich geplant ausfallen soll. Damit reagierte er auf den Einspruch der EU-Kommission.

Höchste Staatsverschuldung der Welt

Italien weist eine der höchsten Staatsverschuldungen der Welt auf. In Rom türmt sich ein Schuldenberg von etwa 2,3 Billionen Euro. Das entspricht mehr als 130 Prozent der Wirtschaftsleistung. In der Eurozone sind maximal 60 Prozent erlaubt.

An den Finanzmärkten hatten Italiens Haushaltspläne in den vergangenen Monaten immer wieder erhebliche Unruhe ausgelöst. Im Fall eines Kollapses der italienischen Staatsfinanzen hätten der Eurozone und Deutschland gravierende Folgen gedroht. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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