Blockchain: Alternative für den deutschen Mittelstand

Genussrechte können eine Finanzierungs-Alternative für kleine und mittelständische Unternehmer sein. Ein einfacherer Zugang für einen größeren Markt wäre Schritt eins zur Verbreitung. Eine Kolumne von Didier Göpfert, Head of Product Blockchain-Aktivitäten bei der wevest Digital AG.

Die Private-Equity-Finanzierung als Kapitalbeschaffung

Der Zugang zu Eigenkapital ist für den deutschen Mittelstand nicht einfach. Gegen eine Ausgabe von Anleihen oder Aktien über den Kapitalmarkt sprechen hohe Emissions- und laufende Kosten. Zudem bringt ein Börsengang regulatorische Anforderungen mit sich, wie etwa eine erweiterte Berichterstattung, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit vorhandenen Ressourcen nur schwer erfüllen können.

Entscheiden sich KMU für eine Private-Equity-Finanzierung, geraten nicht selten die meist familiär geprägten Unternehmensstrukturen ins Wanken. Denn diese Art der Eigenkapitalbeschaffung hat zur Folge, dass Investoren Mitsprache- und Kontrollrechte erhalten.

Bisherige Gesellschafter und durch Kapital beteiligte Investoren haben oft unterschiedliche Auffassungen über die zukünftige, strategische Ausrichtung einer Firma. Daher fordern immer mehr Private-Equity-Finanzierer von vornherein eine Mehrheit am Unternehmen.
Genussrechte als Finanzierungsalternative

Genussrechte als guter Kompromiss

Ein guter Kompromiss, derartige Situationen zu vermeiden, sind Genussrechte. Diese können sowohl eigen- als auch fremdkapitalnah ausgestaltet werden und sind somit zwischen Aktien und Anleihen zu verorten. Wer ein Genussrecht erwirbt, verpflichtet sich dem Ausgebenden, eine bestimmte Summe für einen vertraglich geregelten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.

Der Ausgeber von Genussrechten (Emittent) verpflichtet sich wiederum, den Betrag am Ende der Laufzeit inklusive einer erfolgsabhängigen Verzinsung zurückzuzahlen.

So können Unternehmer etwa externe Investoren am Gewinn beteiligen, müssen dafür jedoch keine Firmenanteile abgeben. Oder Firmeninhaber entscheiden sich, Genussrechte als Kredit zu strukturieren, den sie am Ende einer festgelegten Laufzeit inklusive Zinsen zurückzahlen. Die Machtverhältnisse auf der Gesellschafterebene bleiben durch Genussrechtskapital in der Regel unberührt. Die anfallenden Kapitalzinsen sind steuerlich abzugsfähig.

 

Seite 2: Mit Blockchain-Technologie weg vom grauen Kapitalmarkt

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