Erstmals Bürgerbeteiligung an Windparks gesetzlich geregelt

Erstmals in Deutschland haben Anwohner von Windparks und betroffene Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung am Betreiberunternehmen oder adäquate Entschädigungen.

Laut Gesetz müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten.
Laut Gesetz müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten.

Der Schweriner Landtag beschloss am Mittwoch mit großer Mehrheit ein Bürgerbeteiligungsgesetz. Mecklenburg-Vorpommern ist nach eigenen Angaben das erste Land, das ein solches Beteiligungsrecht festschreibt.

Energieminister Christian Pegel (SPD) will erreichen, dass mehr vom wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen bei den Menschen vor Ort und in den Kommunen bleibt, in denen diese Anlagen stehen.

Auch verbilligte Stromtarife möglich

Laut Gesetz müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Alternativ sind verbilligte Stromtarife für die betroffene Region, Ausgleichsabgaben an die Kommunen oder besondere, gesicherte Spareinlagen für Bürger möglich.

Vertreter der Windenergiebranche bezweifeln aber, dass bei Kommunen und Bürgern das nötige Geld für Beteiligungen vorhanden ist.

Quelle: dpa-AFX

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Foto: Shutterstock

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