Nachhaltigkeitsregulierung: „Ein Schritt in die richtige Richtung – wo es einen waschechten Halbmarathon bräuchte“

Foto: Picture Alliance
Luisa Neubauer und Greta Thunberg ("Fridays for Future") während einer Demonstration in Hamburg

Bei der Klimaschutz-Bewegung "Fridays for Future" werden die politischen Maßnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Geldanlage durchaus anerkannt – ausreichend sind sie nach Ansicht ihres Sprechers Linus Dolder aber bei weitem nicht, wie er gegenüber Cash. erklärte.

„Die Idee ist ein Schritt in die richtige Richtung – wo es einen waschechten Halbmarathon bräuchte. Natürlich ist es prinzipiell schön, dass Nachhaltigkeitsperspektiven mehr mitgedacht werden sollen und sich Finanz- und Portfolioberater*innen so auch mit diesen Themen befassen müssen, um in dem Bereich beraten zu können“, erklärte Dolder.

Allerdings sei der reale Einfluss angesichts einer immer noch ausbleibenden „EU Green Taxonomy“ und einem damit weiterhin fehlenden einheitlichen Verständnis von Nachhaltigkeit im Finanzsektor weit von dem entfernt, was gebraucht werde, um der Klimasituation gerecht werden zu können. „Um so mehr sind jetzt Berater*innenverbände gefragt, in privatem Rahmen mit gutem Beispiel voranzugehen und situationsangemessene Nachhaltigkeitsstandards zu schaffen“, so Dolder.

Zu den aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, mit denen sich die Branche in Zukunft auseinandersetzen muss, gehören eine „Offenlegungsverordnung“, eine „Taxonomieverordnung“ und die Anpassung anderer Regelwerke wie beispielsweise der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Die Offenlegungsverordnung tritt bereits im März in Kraft. Demnach müssen die Unternehmen künftig offenlegen, inwieweit sie selbst und ihre Produkte die ESG-Kriterien berücksichtigen. Sofern die Kriterien ganz oder teilweise nicht erfüllt werden, muss dies ebenfalls offengelegt und begründet werden.

Die genauen Maßstäbe für nachhaltige Produkte und Unternehmen werden in der Taxonomieverordnung festgelegt, die allerdings erst Anfang 2022 in Kraft tritt, also fast ein Jahr nach der Offenlegungsverordnung. Eine Änderungsverordnung zur Mifid-II-Richtlinie sorgt dafür, dass Finanzberater beim Anleger spätestens im kommenden Jahr die Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit abfragen müssen und dann nur entsprechende Produkte anbieten dürfen.

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