
Sechs Don’ts bei der Generationenberatung
Bei der Generationenberatung sollte der Berater, wenn er Themen wie Vollmachten oder das Testament aufgreift, eine scharfe Trennlinie zwischen Information und Beratung ziehen – denn stößt er zu weit ins Terrain der Rechtsdienstleistung vor, macht er sich haftbar.
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