
Vertrieb: Einseitige Provisionskürzungen
Bisher konnten sich Handelsvertreter darauf verlassen, dass ihr Schweigen auf eine einseitige Vertragsänderung des Unternehmers aus rechtlicher Sicht keine Zustimmung zu der Änderung bedeutet. Das hat nun eine Ende. Gastbeitrag von Jürgen Evers, Evers Rechtsanwälte für Vertriebsrecht
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