
Gesundheitsfragen: Bei Falschangabe des Vertreters greift BU-Schutz
Erwähnt ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer BU-Police seinem Versicherungsvertreter gegenüber Vorerkrankungen und lässt letzterer diese Information bei den Gesundheitsfragen unberücksichtigt, hat der Versicherte seine Anzeigeobliegenheit gegenüber dem Versicherer erfüllt.
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