
BGH: Wohnungskündigung wegen geringem Gehalt unzulässig
Ein niedriges Gehalt ist noch lange kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Mittwoch die Klage eines Vermieters auf Räumung einer Wohnung ab und stellte klar, dass es dafür hohe Hürden gibt.
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