Schenkungen: Vorteile und Risiken

Je älter die Gesellschaft wird und je mehr Vermögen angesammelt wird, umso mehr stellt sich die Frage, ob die ältere Generation schon „mit warmer Hand“ an die jüngere Vermögen übertragen soll. Doch aufgepasst – Schenken will bedacht sein.

Gastbeitrag von Dr. Anton Steiner, Deutsches Forum für Erbrecht e.V

"Hohe Steuersätze sind bloße Theorie und haben nur schädliche Auswirkungen, ohne dem Gemeinwesen Einnahmen zu verschaffen."
„Das Nießbrauchrecht ist ein juristischer Tausendsassa, der das Risiko der mangelnden Versorgung des Schenkers vermeidet.“

Die Gründe für solche Schenkungen zu Lebzeiten sind vielfältig:

Zunächst der psychologische Aspekt: Es macht natürlich viel mehr Freude, schon zu Lebzeiten etwas zu schenken. Oft ist auch der richtige Zeitpunkt gekommen, um der jüngeren Generation zu helfen, beispielsweise bei einer Existenzgründung oder der Anschaffung einer Immobilie nach Gründung einer Familie. Hier hat es wenig Sinn, zu warten, bis die jüngere Generation erbt und dann selbst schon im Rentenalter ist.

Entlastung der älteren Generation

Auch die Entlastung der älteren Generation spielt eine Rolle: Ein Mietshaus beispielsweise verursacht Arbeit und Ärger mit der Vermietung, viele möchten sich in höherem Alter hiervon entlasten und übertragen die Immobilie (eventuell gegen Zahlung einer Leibrente).

Ein weiterer Vorteil, der insbesondere bei der Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle spielt: Die nächste Generation wird frühzeitig in die Verantwortung eingebunden und so zugleich motiviert. Auf diese Weise kann man das „Prinz Charles-Syndrom“ vermeiden.

Erbschaftsteuer als wichtiges Motiv

Ein wichtiges Motiv für lebzeitige Übertragungen bildet schließlich auch die Erbschaftsteuer: Die Freibeträge können alle zehn Jahre ausgenutzt werden, wer frühzeitig anfängt, kann sehr viel an Vermögen steuerfrei in der Familie übertragen.

Haben beispielsweise Ehegatten zwei Kinder, so können sie je 400.000 Euro an jedes Kind steuerfrei übertragen und dies alle zehn Jahre erneut. Das Ehepaar kann also beispielsweise mit 50 Jahren 1,6 Millionen Euro steuerfrei an die Kinder übertragen, mit 60 Jahren erneut und mit 70 Jahren wiederum. Insgesamt ergibt dies über 30 Jahre hinweg Steuerfreibeträge von 4,8 Millionen Euro!

Seite zwei: Risiken nicht vergessen

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