
Einmal Teilzeit und zurück? So funktioniert die Brückenteilzeit
Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit verabschiedet. Arbeitnehmer in Unternehmen ab 45 Angestellten können ab 2019 die so genannte Brückenteilzeit wählen. Arbeitsrechtsexperten der Arag haben das Gesetz unter die Lupe genommen.
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