Teurer „Urlaubsspaß“: Rentnerin muss 71.000 Euro Witwenrente zurückzahlen

Bei dem Bezug von Witwenrente muss eine erneute Eheschließung, auch wenn diese in Las Vegas „spontan“ stattfindet, unverzüglich der Rentenversicherung gemeldet werden – sonst erwartet die Witwe eine hohe Rückzahlung.

Die Zeremonie in Las Vegas sei laut LSG eine ernsthafte Eheschließung und somit in Deutschland wirksam gewesen. Dies hätte der Seniorin auch klar sein müssen.
Die Zeremonie in Las Vegas ist laut LSG eine ernsthafte Eheschließung und somit in Deutschland wirksam gewesen.

Laut eines aktuellen Urteils des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 24. Januar 2017 (Az. L 13 R 923/16), erschienen auf dem Online-Juraportal „Legal Tribune“, muss eine Witwe 71.000 Euro an ihren Rentenversicherungsträger zurückzahlen.

Eheschließung als „Urlaubsspaß“

Seit dem Tod ihres Mannes 1996 erhielt sie Witwenrente, heiratete 2003 jedoch in Las Vegas ihren neuen Lebensgefährten. Sie versäumte es allerdings, diesen „Urlaubsspaß“ bei der Rentenversicherung zu melden.

Nachdem ihr zweiter Ehemann 2014 verstorben war, beantragte sie erneut eine Witwenrente. Diese wurde ihr zwar bewilligt, gleichzeitig forderte ihre Rentenversicherung aber eine Nachzahlung in Höhe von 71.000 Euro.

In seinem Urteil gibt das LSG der Rentenversicherung Recht. Die Witwe hätte die erneute Eheschließung umgehend melden müssen. Die Zeremonie in Las Vegas sei ausweislich der Heiratsurkunde eine ernsthafte Eheschließung und somit in Deutschland wirksam gewesen. Dies hätte der Seniorin klar sein müssen. (nl)

Foto: Shutterstock


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