
Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Bestandsentzug
Bei einem ungerechtfertigten Bestandsentzug und einer darauf folgenden Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft ist eine außerordentliche Kündigung seitens des Versicherungsvertreters rechtens. Letzterer kann dann ausstehende Bestandsprovisionen und Schadensersatz geltend machen.
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