
BFH-Entscheid begünstigt Reiche – Nachteile bei Elternunterhalt bleiben
Hat ein Kind ein Elternteil gepflegt, ist es berechtigt, nach dessen Tod den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer zu nutzen. Margit Winkler vom Institut Generationenberatung moniert diese "Entlastung für Reiche" – denn Arme haben weiterhin Nachteile.
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