Die aktuelle Diskussion um eine Provisionsbegrenzung im Bereich Lebensversicherung erhitzt die Gemüter. Während der Kundennutzen einer isolierten Provisionsbegrenzung bezweifelt werden kann, würde sie Pools, freie Vertriebe und Makler in ihrer Existenz treffen. Jürgen Evers, Kanzlei Blanke …
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