
Rückkaufswerte: BGH entscheidet zugunsten der Versicherer
Die Lebensversicherungsbranche darf aufatmen: Der BGH hat entschieden, dass ehemalige Kunden keinen Anspruch auf eine Nachberechnung der Rückkaufswerte ihrer Policen haben. Die Assekuranz könnte dadurch vor Zahlungen in Milliardenhöhe bewahrt worden sein.
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