
Strukturvertrieb scheitert vor Kammergericht: Poolvertrag allein begründet keinen Wettbewerbsverstoß
Ein Strukturvertrieb wollte einem wechselwilligen Vermittler bereits den bloßen Abschluss einer Poolvereinbarung gerichtlich untersagen lassen und scheiterte damit vor dem Kammergericht Berlin. Die Entscheidung dürfte praktische Bedeutung für alle Vermittler in der Kündigungsphase haben.
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