
„Heißt du noch oder kombinierst du schon?“ – Was das neue Namensrecht erlaubt
Seit dem 1. Mai ist das deutsche Namensrecht deutlich flexibler. Paare haben nun mehr Möglichkeiten bei der Wahl ihres Familiennamens – darunter auch Kombinationen, die bisher nicht erlaubt waren. Arag Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
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