
Urteil: Streit noch kein Grund für Grundstücksverkauf
Ein Streit in der Familie gibt einem Beteiligten allein noch nicht das Recht, gemeinsames Grundeigentum zu versteigern. Das entschied das Landgericht Frankenthal, wie ein Sprecher der Behörde am Freitag mitteilte. Das Urteil fiel bereits im Mai 2018, ist aber erst seit kurzem rechtskräftig.
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