SRQ fordert mehr Transparenz von Initiatoren

Der Berliner Vermögensverwalter SRQ Finanzpartner will während der Laufzeit geschlossener Fonds mehr Informationen von den Emittenten. Die Tochter der Direktbank DAB fordert für ihre Berater im Halbjahrestakt ein Kurzreporting zur Entwicklung laufender Beteiligungen von den Initiatoren. Produktgeber, die sich weigern, schaffen es künftig nicht mehr auf die Empfehlungsliste des Vertriebs.

SRQ-Chef Claus Quahl begründet die Initiative: „Wir haben eine Diskrepanz zwischen der Zeit vor dem Erwerb einer Beteiligung und der anschließenden Investitionsphase ausgemacht“. Zwar würden sich unternehmerische Beteiligungen dadurch auszeichnen und von anderen Anlagen abheben, dass im Emissionsprospekt sämtliche Kosten und Risiken in detaillierter Form aufgeführt werden.

Verbesserungsbedarf bestehe allerdings in der Haltephase, meint Quahl. So wisse der SRQ-Vorstand aus zahlreichen Gesprächen mit Finanzberatern, dass diese bei Kunden mit umfangreichem Beteiligungsportfolio, große Mühe bei der Aufbereitung der erforderlichen Informationen haben. Der Grund: Zu vielen Fonds liegt kein aktuelles Reporting vor.

„Meist haben die Berater nur den umfangreichen und unübersichtlichen Geschäftsbericht zur Verfügung. Ein Berater, der einen Kunden mit zehn oder mehr Beteiligungen betreut, steht damit vor einem nahezu nicht mehr zu bewältigenden Arbeitsaufwand“, führt Quahl weiter aus. Die Folge: Bei SRQ erwägen mittlerweile mehrere Berater allein aus diesem Grund, das Beteiligungsgeschäft zu reduzieren.

Da der Status quo auch für die Anleger unbefriedigend sei, fordert SRQ die Produktgeber im zu einem regelmäßigen, zeitnahen und übersichtlichen Reporting auf. Die halbjährlichen Berichte sollen die Entwicklung der Beteiligung in den zurückliegenden sechs Monaten beschreiben, eine aktualisierte Erwartung für die kommenden Monate liefern und einen Soll-Ist-Abgleich für die wichtigsten Prospektpositionen vornehmen. Dabei dürfe der Berichtsstichtag, so die SRQ-Forderung, nicht länger als drei Monate zurückliegen.

„Bei Vertragsabschluss geben sowohl das Emissionshaus als auch der Finanzvertrieb dem Kunden ein Qualitätsversprechen für die zukünftige Betreuung ab. Zu dessen Erfüllung müssen anschließend auch beide Seiten beitragen“, stellt Quahl fest. Daher mache SRQ die Verpflichtung der Initiatoren, ein solches Kurzreporting zu liefern, zu einem Kriterium für die Aufnahme eines neuen Produktes in die Empfehlungsliste für Beteiligungen. (hb)

Foto: Shutterstock

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