Fundsaccess: 34f-Vermittler können kommen

Der Münchner IT-Spezialist Fundsaccess bietet ab sofort auch für 34f-Vermittler einen geprüften Beratungsprozess. Das Unternehmen hat sich die Rechtskonformität seiner neuesten Software-Version von dem Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel bestätigen lassen.

daten social media web 2.0Dem Partner der Kanzlei GSK Stockmann & Kollegen zufolge erfüllen die vollelektronisch erzeugten Fundsaccess-Dokumentationen „Kundenprofil“ und „Beratungsdokumentation“ sämtliche aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach Wertpapierhandelsgesetz, Wertpapierdienstleistungsverordnung und dem aktuellen Entwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung.

Der Beratungsprozess beginnt mit der Risikoprofilierung des Kunden. Pflichtfeldkontrollen und Plausibilitätsprüfungen sollen die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit der elektronischen Fragebögen gewährleisten. Im Ergebnis werde der Kunde vom System in die zu ihm passende Risikoklasse eingestuft, so Fundsaccess.

Bei der anschließenden Verwendung der optional angebotenen Anlageberatungsmodule sowie im Orderprozess haben unter anderem die zuvor ermittelte Risikoklasse, der Anlagehorizont und die vom Kunden vorgegebene Verlustbereitschaft unmittelbaren Einfluss auf die Geeignetheit und Angemessenheit der vorzuschlagenden Anlagestrategie beziehungsweise auf die Prüfung der jeweiligen Order.

Eine einheitliche Beratungsdokumentation zu Wertpapieren und geschlossenen Fonds und die zu den empfohlenen Finanzinstrumenten gehörenden Produktunterlagen sollen die jeweilige Beratungsmappe zum Gesprächstermin vervollständigen. Prozessuale Basis stelle dabei, so das Unternehmen, das nur einmal (sofern keine Änderungen vorliegen) auszufüllende Kundenprofil dar.

Die Produktunterlagen stehen laut Fundsaccess sowohl innerhalb der Beratungsdokumentation wie auch über die in die Mandantenplattformen integrierten Fondsdatenbanken zu offenen und geschlossenen Fonds zum Abruf zur Verfügung. Die automatisch erzeugten Beratungsmappen werden mit einem Zeitstempel versehen und anschließend unveränderbar in den Mandantenplattformen gespeichert.

Der Abruf aller historischen Dokumente soll über ein Dokumentenarchiv erfolgen. „Die neueste Generation unseres Beratungsprozesses unterstreicht die Vorteile einer ganzheitlichen Systemlösung“, sagt Rolf Henning Hackel, der als Jurist im Fundsaccess-Vorstand die Bereiche Vertrieb und Recht verantwortet. (hb)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments