Vergesst das Kürzel „AIF“!

Was nur wenige zu wissen scheinen: Auch unter den offenen Publikumsfonds gibt eine ganze Reihe AIF. In diese Kategorie fallen offene Fonds, die nicht ausschließlich in Wertpapiere und ähnliches investieren. Doch das kryptische Kürzel „AIF“ taucht in den Vertriebs- und Werbeunterlagen mit Ausnahme der Verkaufsprospekte selber nicht auf. Das jedenfalls ergab eine zufällige Stichprobe.

Nehmen wir zum Beispiel den „Friedrich & Weik Wertefonds“, der Anfang 2017 an den Start gegangen ist und von der Hamburger Hansainvest als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verantwortet wird. Er investiert unter anderem in physische Edelmetalle wie Gold und Silber sowie in Aktien und mittels Verbriefungen in weitere Sachwerte wie Immobilien, Wald, Ackerland und Diamanten.

Welchen Sinn das ergibt, spielt hier keine Rolle. Wichtiger ist in diesem Zusammenhang: Sowohl in dem gesetzlich vorgeschriebenen Dreiseiter „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI) als auch in dem als Werbung gekennzeichneten „Fondsportrait“ ist durchweg nur von „Fonds“ die Rede.

„AIF“ nur im Verkaufsprospekt

Lediglich in dem vollständigen Verkaufsprospekt, der bei den offenen Fonds im Vertrieb eine noch weitaus geringere Rolle spielt als bei den geschlossenen, erfährt der geneigte Anleger, dass es sich um einen AIF handelt.

Auch bei den reinen Wertpapierfonds spielt in der Außendarstellung offenbar keine Rolle, dass der Anleger nach der gesetzlichen Definition im KAGB einen „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) vor sich hat.

Auch bei diesen Offerten ist – ebenfalls auf Basis einer zufälligen, nicht repräsentativen Stichprobe – in den Werbeunterlagen stets nur von „Fonds“ die Rede. Und das, obwohl es sich nach dem Gesetzeswortlaut gar nicht um einen Fonds handelt, sondern um einen OGAW eben.

Seite 3: Einziger Unterschied: KID oder wAI

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