Die Investment-AG: Eine Alternative?

HTB hat in der vergangenen Woche den Vertrieb des ersten geschlossenen AIF im Mantel einer Aktiengesellschaft gestartet. Was ist davon zu halten? Der Löwer-Kommentar

weiterhin ist die KG in den Augen vieler Anleger und Vermittler negativ vorbelastet, die AG nicht.
„Die KG ist in den Augen vieler Anleger und Vermittler weiterhin negativ vorbelastet, die AG nicht.“

Zwei mögliche Rechtsformen erlaubt das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für geschlossene alternative Investmentfonds (AIFs): Die Investment-Aktiengesellschaft (AG) und die Investment-Kommanditgesellschaft (KG).

Mit Ausnahme einer wieder zurückgezogenen Emission der Deutschen Bank im Jahr 2016 waren bislang alle Publikums-AIFs KG-Fonds, an denen sich die Anleger – durchweg über einen Treuhänder – als Kommanditisten einer GmbH & Co. KG beteiligen. Nun bringt die HTB aus Bremen die erste Investment-AG. Der Anleger wird Aktionär.

Zunächst ist festzuhalten: Die HTB Erste Immobilien Investment AG ist im Kern ein geschlossener Publikums-AIF wie jeder andere auch. Ein riesiges Investitionsvolumen, das nicht selten mit einer AG in Verbindung gebracht wird, ist ebenso wenig vorgesehen wie eine Börsennotierung.

Fondsvolumen im üblichen Rahmen

Geplant ist ein Fondsvolumen von 50 Millionen Euro Eigenkapital. Das ist nicht wenig, bleibt aber absolut in dem üblichen Rahmen für Publikums-AIFs. Auch das Investitionsvorhaben ist durchaus AIF-like: HTB will die Hälfte des Kapitals wie mit seinen bisherigen Fonds (mittelbar) am Zweitmarkt investieren und den Rest direkt in Immobilien.

Wie bei einem KG-AIF gibt es eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, Anlagebedingungen, eine Verwahrstelle und einen Investitionsplan. Der Prospekt sieht zwar etwas anders aus, weil HTB neben dem KAGB auch das Wertpapierprospektgesetz berücksichtigen musste. Letztlich hat er aber die gleichen inhaltlichen Elemente und ist mit 96 Seiten sogar vergleichsweise schlank.

Der wesentliche Unterschied zu einem KG-AIF ist tatsächlich nur die rechtliche Hülle. Hier sieht HTB unter anderem Vorteile durch die leichtere Abwicklung und eine höhere Transparenz der AG. So ist der Zeichnungsprozess wesentlich einfacher als bei einer KG: Der Anleger unterschreibt eine Aktienorder, die Aktien werden über seine Bank in das Depot eingebucht. Fertig.

Seite 2: Treuhänder entfällt

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