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Wer in eine unrenovierte Wohnung zieht, darf auch ausziehen, ohne zu renovieren. Selbst wenn der Mietvertrag Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten vorsieht. So hat es der Bundesgerichtshofes (BGH) 2015 entschieden (Az.: VIII ZR 185/14). Was aber, wenn es anderslautende Absprachen mit dem …
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