AOK sieht Trendwende bei Überschüssen

Laut AOK-Bundesverband reduzierte sich der Überschuss der Allgemeinen Ortskrankenkassen im ersten Quartal 2012 um 74 Millionen Euro zum Vorjahr auf 553 Millionen Euro. Der Verband wertet den Gewinnrückgang als Trendwende und sieht seine Vorbehalte gegen eine Prämienerstattung für AOK-Kunden bestätigt.

Sparschwein KrankenkasseDie erwartete Trendwende bei den Überschüssen sei da, erklärte der Verband. Den Rückgang führe man vor allem darauf zurück, dass es zu deutlich steigenden Arzneimittelausgaben gekommen sei. Die nicht durch Rabattverträge beeinflussbaren Kosten für Patentarzneimittel stiegen nach AOK-Angaben um 17 Prozent. Weiter heißt es, dass die Ausgaben für Krankenhausbehandlung und ärztliche Behandlung um über drei Prozent zulegten.

Zugleich zeige aber die Entwicklung, dass die AOK mit ihrer soliden Finanzpolitik weiterhin richtig liege, sagte Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Zusatzbeiträge seien deshalb kein Thema für die AOK. Wesentlich getragen sei das gute Finanzergebnis nach wie vor von den Wirtschaftlichkeitseffekten der AOK-Arzneimittel-Rabattverträge und den gesetzgeberischen Maßnahmen im Arzneimittelbereich. Die AOK könne also weiterhin in Versorgungsqualität und effiziente Leistungsstrukturen investieren und ihr Leistungsangebot damit noch attraktiver machen, so Graalmann.

Insgesamt seien die Leistungsausgaben der AOK je Versicherten im ersten Quartal um 3,4 Prozent (plus 643 Millionen Euro) gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen, während die Ausgabensteigerung im gesamten Vorjahr bei lediglich bei 1,7 Prozent lag.

In einer Stellungnahme vom vergangenen Dienstag warnte der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes, dass sich die Schere zwischen der Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben in den kommenden Jahren wieder stärker öffnen werde. Die Rücklagen im Gesundheitsfonds seien daher nicht von Dauer, so dass man den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums, Krankenkassen zu einer Beitragserstattung zu zwingen, eine scharfe Absage erteilen müsse. (lk)

Foto: Shutterstock

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