Bundesrat segnet Pflegereform ab: Sorge vor „Billig-Prinzip“

Der Bundesrat hat am Freitag der Reform der Pflegeversicherung zugestimmt, die im Oktober vom Bundestag beschlossen wurde. Beim Sozialverband bpa stößt die Reform auf ein geteiltes Echo: Während die vorgesehenen Leistungssteigerungen begrüßt werden, kritisiert der Verband die Liberalisierung der Pflegeerbringung als „Einstieg in das Prinzip ‚Hauptsache billig'“.

Der Bundesrat hat am Freitag der Reform der Pflegeversicherung zugestimmt, die im Oktober vom Bundestag beschlossen wurde.

„Das Gesetz hilft den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege zu Hause besser zu organisieren. Gleichermaßen erhöht sich die Lebensqualität der Bewohner von Pflegeheimen, während die Pflegefachkräfte entlastet werden“, kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), die heutige Entscheidung des Bundesrats.

„Gravierende Probleme für Pflegedienste“

Zugleich befürchtet der bpa, dass auf die Pflegedienste „gravierende Probleme“ zukommen. Es sei ein „schwerer Fehler“, so Meurer, „dass bis zu 40 Prozent der ambulanten Sachleistungen, die bisher qualitätsgeprüft von Pflegediensten ausgeführt werden, künftig von Einzelpersonen oder von neuen Agenturen übernommen werden können“.

Diese würden keinerlei vergleichbaren Normen, etwa hinsichtlich der Qualitätsanforderungen, Personalvoraussetzungen, Vergütungs- und weiteren Vereinbarungen, unterliegen, kritisiert der bpa-Präsident. Dies sei „der Einstieg in das Prinzip „Hauptsache billig'“, so Meurer.

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bpa spricht von „ungleichem Wettbewerb“

Laut bpa wird mit der Neuregelung „eine mangelnde Wertschätzung“ gegenüber den Pflegekräften und ambulanten Pflegediensten deutlich. Diese müssten immer mehr Auflagen erfüllen und würden nun auch noch zu einem ungleichen Wettbewerb gezwungen werden, heißt es.

Ab 2015 wird die ambulante Pflege mit 1,4 Milliarden Euro zusätzlich gestärkt

Mit Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 steigen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. Kinderlose müssen künftig 2,6 Prozent statt 2,3 Prozent bezahlen. Zugleich werden die Leistungen für Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht. Für den stationären Bereich ist eine Milliarde zusätzlich eingeplant. (lk)

Foto: Bundesrat

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