Psychisch Kranke vor Armutsfalle bewahren

Die Gründe für diese Entwicklungen liegen häufig in den hohen psychosozialen Belastungen einer von Stress geprägten Arbeitswelt, besonders im immer stärker wachsenden tertiären Sektor, der Dienstleistung.

Die Herausforderungen lösen oft Versagensangst und Depressionen aus. Ex-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte im letzten Jahr bereits geklagt, es machten sich viel zu wenige Betriebe Gedanken, wie sie ihre Belegschaft vor Stress und Burn out schützen können.

Gewerkschaften fordern „Anti-Stress-Verordnung“

Bei der Arbeitssicherheit seien deutsche Unternehmen international Spitze, bei der Reduzierung psychischer Belastungen gebe es noch Nachholbedarf. So klagt jeder zweite Arbeitnehmer Umfragen zufolge über zu starken Termin- und Zeitdruck, in einfachen Berufen wird häufig die Monotonie der Arbeit als demotivierend empfunden. Auch ständige Umstrukturierungsprogramme nervten die Menschen.

Grund genug für die Gewerkschaften, eine „Anti-Stress-Verordnung“ ähnlich wie die „Lärm-und Vibrationsverordnung“, die den physischen Arbeitsschutz präzisiert, zu fordern. Die Arbeitgeber sind gegen neue Rechtsvorschriften, plädieren vielmehr dafür, bestehende Gesetze konsequent umzusetzen. Auch sie wissen, wie teuer Stresserkrankungen kommen.

2011 wurden beispielsweise bundesweit 59,2 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage registriert, was zu Produktionsausfallkosten von 5,9 Milliarden Euro führte. Allerdings haben sie die Sorge, dass mit neuen, unbestimmt formulierten „Mobbing-Paragraphen“ eine Einflugschneise für querulatorische Aktionen geschaffen wird.

Unwürdige Verschiebebahnhöfe

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat jüngst in einem Memorandum auf die schwierige Lage psychisch Kranker am Arbeitsplatz aufmerksam gemacht und gleichzeitig zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht.

Oft geraten psychisch Kranke danach in ein sie belastendes Wechselspiel zwischen Kranken- und Rentenversicherung. So kann die Krankenkasse einen Arbeitnehmer mit gefährdeter oder geminderter Erwerbsfähigkeit aktiv auffordern, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen.

Sieht aber ein Gutachter den Erfolg einer Rehabilitationsmaßnahme nicht als gesichert an, wird der Reha- zum Rentenantrag, was bei der Hälfte aller Gesuche der Fall ist. Für den Frührentner entfällt dann der Anspruch auf Krankengeld.

Seite drei: Krankenkassen wälzen Last ab

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