Partnertausch kraft Gesetzes

Austausch des Vertragspartners durch förmliche Ausgliederung bindend

Nach Auffassung des Oberlandesgericht (OLG) Köln besteht kein Schadensersatzanspruch des Vertreters, weil die ordentliche Kündigung wirksam von der Vertriebsgesellschaft als der Vertragspartnerin des Vertreters erklärt worden war.

Das mit dem Versicherer begründete Vertretervertragsverhältnis sei durch Ausgliederung und Übertragung des Vertriebs auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages im Wege der Gesamtrechts-Nachfolge auf die Vertriebsgesellschaft übergegangen.

Der Vertrag sehe vor, dass alle Rechtsverhältnisse mit haupt- und nebenberuflichen Vertretern an die Vertriebsgesellschaft übertragen werden. Als Aktiengesellschaften seien die Vertragspartner spaltungsfähige Rechtsträger.

OLG: Vertrag formgerecht zustande gekommen

Der Vertrag sei aufgrund der notariellen Beurkundung formgerecht zustande gekommen. Im Übrigen entspreche er inhaltlich den Vorgaben des Umwandlungsgesetzes. Deshalb sei die Ausgliederung mit Eintragung im Handelsregister wirksam geworden.

Werde nach dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag beabsichtigt, den gesamten Vertrieb in Zukunft auf eine Unternehmensgruppe zu konzentrieren, so gehe damit jedes Vertreterverhältnis auf die Vertriebsgesellschaft über, das Bestandteil der Vertriebsorganisation des Versicherers gewesen sei.

Seite drei: Kündigung trotz mangelnder Vertretungsmacht wirksam

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