Klassische Lebensversicherung: Anhaltender Druck auf Renditen

Kunden klassischer Lebensversicherungen müssen sich wegen der Niedrigzinsen Branchenvertretern zufolge in den kommenden Jahren auf weiter sinkende Renditen einstellen. „Wenn die Zinsen im Euroraum so niedrig bleiben, dürfte die Überschussbeteiligung im Jahr 2018 im Branchenschnitt 0,2 bis 0,4 Prozent geringer ausfallen als derzeit“, sagte Alte-Leipziger-Chef Dr. Walter Botermann.

Die Alte Leipziger werde auch künftig klassische Produkte mit Zinsgarantien anbieten, sagte Vorstandschef Walter Botermann. „Aber es wird weniger Anbieter geben, die sich Garantien leisten können oder wollen.“

Der Garantiezins für Neuverträge dürfte ebenfalls weiter sinken. „Entscheidender als die Rendite ist für die Kunden aber die lebenslange Rente“, sagte Botermann der Deutsche Presse-Agentur.

Versicherer können die Zinsen an den Kapitalmärkten kaum erwirtschaften

Branchenprimus Allianz hatte jüngst angekündigt, die laufende Verzinsung aus Garantiezins und Überschüssen 2016 bei klassischen Verträgen auf 3,1 Prozent zu senken. Für 2015 bekommen die Kunden auf den Sparanteil ihrer Beiträge noch 3,4 Prozent gutgeschrieben. Mit der Kürzung reagieren Allianz und Co. auf die anhaltenden Niedrigzinsen an den Kapitalmärkten. Auch Konkurrent Axa kappt die laufende Verzinsung von 3,4 auf 3,1 Prozent. Die Alte Leipziger hält sie konstant bei 3,05 Prozent.

Für die Lebensversicherer sind die hohen Garantien in Altverträgen von bis von 4 Prozent angesichts der anhaltenden Niedrigzinsen ein Problem. Sie können die Zinsen an den Kapitalmärkten kaum erwirtschaften.

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Sorge vor Aufgabe des Garantiezinses

Botermann hofft, dass das Bundesfinanzministerium auch in Zukunft, den Garantiezins vorgibt: „Wenn das Bundesfinanzministerium den Höchstzins weiter festsetzt, werden auch mögliche Geisterfahrer verhindert.“

Die Höhe des Garantiezinses, mit dem Kunden sicher rechnen können, wird bisher vom Ministerium auf Empfehlung von Versicherungsmathematiker und der Finanzaufsicht Bafin festlegt. Ab 2016 will das Ministerium nach einem Referentenentwurf keine Vorgaben mehr machen. Hintergrund sind die europaweit einheitlichen strengeren Eigenkapitalvorschriften (Solvency II) für Versicherungen. Die Versicherer könnten aber weiterhin Garantieversprechen abgeben. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Seite zwei: Botermann erwartet weniger Anbieter, „die sich Garantien leisten können oder wollen“

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