Große Koalition schafft Durchbruch bei bAV-Reform

Geringverdiener sollen über eine Stärkung der Betriebsrente besser vor Altersarmut geschützt werden. Dazu solle insbesondere für kleine und mittlere Betriebe die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung attraktiver werden – durch steuerliche Förderung und Entlastung bei der Haftung. Dies sieht eine Reform der Betriebsrente vor, auf die sich die Koalitionsfraktionen verständigt haben und die noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

Der Bundestag will schon an diesem Donnerstag den Gesetzentwurf verabschieden.
Der Bundestag will schon an diesem Donnerstag den Gesetzentwurf verabschieden.

Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) sagte am Montag in Berlin, die geplante Reform sei insbesondere auch in Zeiten von Niedrigzinsphasen wichtig. Der Bundestag will schon an diesem Donnerstag den Gesetzentwurf verabschieden. Der Bundesrat soll sich am 7. Juli damit befassen. Die Reform ist zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten.

Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich wird ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Fiskus bezuschusst. Das ist auch gleichzeitig die monatliche Einkommensgrenze für das neue steuerliche Fördermodell für Geringverdiener.

Betriebs-, Riester- und sonstige freiwilligen Zusatzrenten sollen im Alter auf die Grundsicherung nicht angerechnet werden – künftig sollen bis zu 200 Euro anrechnungsfrei bleiben. Dies geht aus dem Kompromiss hervor, den die Sozialexperten von SPD, CDU und CSU, Katja Mast, Karl Schiewerling und Stephan Stracke in Berlin erläuterten. Es werden keine Garantien über die Höhe der Betriebsrente gegeben. Arbeitgeber werden bei der Haftung entlastet, sollten aber die eingesparten Mittel in den gemeinsamen Topf geben.

Tarifparteien beaufsichtigen Anlagerisiken

Künftig wird bei einer Entgeltumwandlung der Arbeitgeber verpflichtet, die ersparten Sozialversicherungsbeiträge von pauschal 15 Prozent an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen weiterzuleiten. Die Neuregelung gilt von 2019 an für neue und von 2022 an auch für alte Vereinbarungen. Bei der neuen Betriebsrente ohne Garantien bleibt es dabei, dass die Weitergabe der 15 Prozent im Tarifvertrag vereinbart werden muss.

Grundsätzlich sollen Vereinbarungen über Betriebsrenten von den Tarifvertragsparteien erarbeitet werden. Sie sollen auch die Aufsicht über Anlagerisiken behalten. Hier könnten sich dann auch kleinere, nicht tarifgebundene Betriebe anschließen.

Lob von den Verbänden

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Einigung im Grundsatz. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erläuterte, das neue Sozialpartner-Modell einer Zielrente stelle sicher, „dass die neuen Bedingungen auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt werden. … Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir es vorgezogen hätten, wenn der Gesetzgeber einen verbindlichen Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber vorgesehen hätte.“

Der Arbeitgeberverband BDA begrüßte die Einigung ebenfalls. Die Einführung einer reinen Beitragszusage – ohne Leistungsgarantie – sei „eine innovative Lösung, die neue Renditechancen bietet“. Die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sei sehr erfreulich.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte: „Die demografische Entwicklung macht eine Ergänzung der gesetzlichen Rente durch betriebliche und private Vorsorgelösungen unerlässlich.“ (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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