Jahreswechsel: Böllerverbote 2018/2019 – Bußgelder bis 50.000 Euro

Der Jahreswechsel steht vor der Tür. Ab heute dürfen wieder Feuerwerkskörper verkauft werden. Doch Obacht, den nach schlechten Erfahrungen in den vergangenen Jahren haben die Städte die Messlatte für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern deutlich höher gelegt. Die Bußgelder sind drastisch. Eine kleine Auswahl der Arag zeigt, wie der Übergang problemlos klappt.

Datum und Uhrzeit ändern

 

In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Knallern, Böllern und Raketen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für die nähere Umgebung von Kirchen – ein Verbot, das in den vergangenen Jahren wenig Beachtung fand.

 

Seite 2: Die Tabuzonen

 

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments