Nach Urteil zu „Index Select“: Allianz prüft Berufung

Die Allianz muss nach einem Urteil des Landgerichts München I bestimmte Formulierungen hinsichtlich der Wertentwicklung ihres Vorsorgekonzepts „Index Select“ unterlassen (Urteil vom 23. März 2018, Az. 37 O 12326/17). Dies teilte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) mit, die geklagt hatte. Die Allianz will nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden, ob sie Berufung einlegt.

Im Rechtsstreit zwischen der VZHH und der Allianz hat das Münchener Landgericht zugunsten der Verbraucherschützer entschieden.

Grund für die Klage war, dass die VZHH die Art und Weise, wie die Allianz für ihre private Rentenversicherung wirbt, für irreführend und unlauter hält.

Das Landgericht München I kam laut Mitteilung der Verbraucherschützer zu der Überzeugung, dass „die an zahlreichen Stellen des Internetauftritts hervorgehobene Aussage ‚Beteiligung an der Wertentwicklung des Eurostoxx 50‘ sowie die Verwendung des Begriffs ‚Indexpartizipation‘ bei einem Großteil der Verbraucher den Eindruck erweckt, es erfolge (…) eine Anlage in Finanzprodukte, mit der die im Aktienindex gelisteten Werte abgebildet werden.“

Die Richter sahen demnach in den Formulierungen irreführende Angaben, weil „eine Korrelation des Renditeversprechens (…) mit der Wertentwicklung des Aktienindexes nur sehr eingeschränkt besteht“.

Die beworbene Indexbeteiligung erfolgt nach dem Verständnis der Verbraucherschützer nicht über die eingezahlten Beiträge, sondern ausschließlich über die von der Allianz erwirtschaftete und jährlich zu ermittelnde Überschussbeteiligung. Die Rendite des Finanzprodukts wäre damit nicht primär von der tatsächlichen Wertentwicklung des Aktienindex abhängig, sondern vielmehr von den Überschusserträgen des Versicherers.

Allianz erneuert Gesprächsangebot

Die Allianz teilte mit, anhand der Urteilsbegründung zu prüfen, inwieweit das Landgericht der Sichtweise der VZHH folgt, und dann über eine mögliche Berufung zu entscheiden.

„Gerne hätten wir in einem konstruktiven Dialog mit der VZHH deren Anmerkungen zur digitalen Kurzinformation zu ‚Index Select‘ besprochen. Dass es der Verbraucherzentrale nicht möglich war, an einer außergerichtlichen Lösung mitzuarbeiten, bedauern wir sehr“, sagte Volker Priebe, Produktvorstand der Allianz Leben. Das Gesprächsangebot stehe aber nach wie vor. (kb)

Foto: Picture Alliance

 

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