Unfallforscher warnen vor Risiken des teilautomatisierten Fahrens

Das teilautomatisierte Autofahren birgt nach Ansicht von Unfallforschern große Risiken. „Die meisten Fahrer dürften nicht in der Lage sein, das Kommando in Sekundenschnelle selbst zu übernehmen, wenn das System aussteigt“, sagte der Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), Siegfried Brockmann, im Vorfeld des 56. Verkehrsgerichtstages in Goslar.

Beim Verkehrsgerichtstag wird auch über den Versicherungsaspekt des automatisierten Fahrens und die Frage diskutiert, wer haftet, wenn ein automatisiertes Fahrzeug an einem Unfall beteiligt ist:
Beim Verkehrsgerichtstag wird auch über die Frage diskutiert, wer haftet, wenn ein automatisiertes Fahrzeug an einem Unfall beteiligt ist.

Wenn halbautomatische Systeme aussteigen, etwa bei plötzlichem Schneefall oder fehlender Fahrbahnmarkierung, müssten Fahrer nach dem derzeitigen Stand in der Lage sein, innerhalb von vier Sekunden die vollständige Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen, sagte Brockmann. „Unsere Studien zeigen allerdings, dass man mindestens zwölf Sekunden dazu braucht.“ In der Zwischenzeit bestehe eine große Unfallgefahr.

Beim Verkehrsgerichtstag wird auch über den Versicherungsaspekt des automatisierten Fahrens und die Frage diskutiert, wer haftet, wenn ein automatisiertes Fahrzeug an einem Unfall beteiligt ist: Fahrer, Halter, Hersteller oder Versicherer. Für den ADAC ist klar: Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss alle Schäden regulieren. Sollte ein Unfall durch die automatische Fahrfunktion verursacht worden sein, müsse die Versicherung des Herstellers übernehmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen klären

Nach Ansicht des ACE Auto Club Europa müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen dringend geklärt werden, auch wenn das automatisierte Fahren noch in weiter Ferne liege. In einem Papier der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Verkehrsgerichtstag heißt es dazu, die Gefährdungshaftung sollte den Hersteller treffen. Denn nur dieser habe Einfluss auf die Sicherheit seiner Produkte.

Die Kfz-Haftpflichtversicherer sehen keinen großen Handlungsbedarf. „Kommen Dritte beim Betrieb eines Fahrzeugs zu Schaden, spielt es für eine Entschädigung durch die Versicherung keine Rolle, wer oder was einen Unfall verursacht hat“, sagte ein Sprecher des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV). „Unfälle durch automatisierte Fahrzeuge sind davon heute schon ebenso umfasst wie etwaige Unfälle, die infolge eines Hackerangriffs auf vernetzte Autos entstehen.“ (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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