Weihnachtsgeschenk vom Finanzamt: Fünf Spar-Tipps zum Jahresende

Ein arbeitsreiches Jahr geht zu Ende. Wer guten Umsatz und Gewinn gemacht hat, fragt sich jetzt, was noch zu tun ist, um nicht mehr Steuern als nötig zu zahlen. Unternehmer, die nun planlos noch schnell zum Jahresende neue Technik oder andere teure Einkäufe tätigen, verschenken häufig große Steuerpotenziale. Wie sich diese sinnvoll nutzen lassen

Zum Jahresende lassen sich noch Steuern sparen.

Sinnvolle Investitionen und Investitionsabzugsrücklagen können die Abgabenlast senken. Paul-Alexander Thies vom Online-Buchhaltungstool Billomat gibt fünf Tipps, wie Selbstständige bzw. Unternehmer zum Jahresende hin noch Steuern sparen können.

Spartipp Nr. 1: Betriebsausgaben erhöhen
Beim Steuern sparen zum Jahresende sind Betriebsausgaben oftmals das erste Mittel der Wahl. Denn, Ausgaben senken den Unternehmensgewinn. Jedoch gilt hier: Betriebsausgaben müssen sinnvoll sein und gut geplant werden. Wer beispielsweise zum Jahresende noch schnell ein hochwertiges Notebook anschaffen möchte, muss auf die vollständige Steuererleichterung ggf. warten. So wird hierbei nach Abschreibungstabelle drei Jahre lang ab dem Monat der Anschaffung abgeschrieben. Für dieses Steuerjahr bleibt bei einem Dezember-Einkauf also nur 1/36 als abziehbare Betriebsausgabe. Bei der Umsatzsteuer sieht es wiederum anders aus. Diese kann immer vollständig in dem Jahr der Anschaffung als Vorsteuer gezogen werden.

Spartipp Nr. 2: Sinnvoll Steuern sparen mit einem Investitionsabzugsbetrag
Sinnvoller als eine sofortige Anschaffung im Dezember, ist in den meisten Fällen eine Ansparabschreibung. Wer also denneuen Computer ganz sicher im Laufe der kommenden drei Jahre anschaffen möchte, kann für dieses Steuerjahr einen Investitionsabzugsbetrag, eine Art Rücklage, zur Seite legen. Hierüber kann in einem umsatzstarken Jahr bis zu 40 Prozent der geplanten Ausgabe vorab steuersparend eingebracht werden. Wird dann die Anschaffung tatsächlich getätigt, muss der Investitionsabzugsbetrag schlussendlich wieder miteinberechnet werden. Diese Handhabung der eigenen Steuerangelegenheiten ist zwar komplizierter, aber mithilfe eines Steuerberaters leicht zu meistern und lohnenswert.

Spartipp Nr. 3: Geringwertige Wirtschaftsgüter statt großer Anschaffungen
Auch kleine Beträge können zusammen eine große Steuerersparnis ausmachen. Da Büromöbel oder der neue Firmenwagen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, bringen diese am Jahresende steuerlich wenig. Wer hier nicht unüberlegt einfach zu irgendeiner teuren Anschaffung greifen möchte, setzt also lieber für den neuen Audi oder die ergonomisch geformten Bürostühle das ganze Team auf den Investitionsabzugsbetrag. Geringwertige Wirtschaftsgüter wiederum werden im Jahr der Anschaffung komplett von der Steuer abgesetzt. Seit 2018 liegt die Grenze für Sofortabschreibungen bei 800 Euro. So können beispielsweise die neue Kaffeemaschine, Lampen, aber auch Werkzeuge oder Software als Sammelposten steuerlich im Dezember abgesetzt werden.

Seite zwei: Spartipps von Altersvorsorge bis Vorsteuerabzug

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