Zahl der Fahrraddiebstähle sinkt

Die Zahl der gestohlenen Velos in Deutschland ist im vergangenen Jahr um rund zehn Prozent gesunken. Diebe griffen dabei nach einer aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in rund 160.000 Fällen bei versicherten Rädern zu.

Die Polizei hat im vergangenen Jahr 330.000 Fälle von Fahrraddiebstahl erfasst.

Deren Besitzer wurden dafür von den Hausratversicherern mit 90 Millionen Euro entschädigt. Das sind zehn Prozent weniger als 2016. Im Schnitt zahlten Versicherer für jedes gestohlene Rad 570 Euro (Vorjahr: 550 Euro). Die Zahl der Diebstähle insgesamt – versicherte und nicht versicherte Räder – lag 2017 laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei gut 300.000. Alle deutschen Privathaushalte zusammen verfügen nach Angaben des Statistischen Bundesamts über 70 Millionen Drahtesel.

Hochburgen der Fahrraddiebe blieben die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg: Auf 100.000 Einwohner kamen hier nach Polizeiangaben mehr als 800 geklaute Räder. Am unteren Ende der Diebstahlstatistik standen dagegen wie im Vorjahr das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Wie sind Fahrräder versichert?

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Diese unterscheiden sich jedoch von Anbieter zu Anbieter. Insofern lohnt ein Blick in diese Klausel. Von den 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben gut 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. In diesem Fall kommt der Versicherer für den Schaden auf, wenn das angeschlossene Fahrrad gestohlen wird. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Für teure Räder kann die Summe angehoben werden. Bei hochwertigen Rädern empfiehlt sich eine spezielle Versicherung. Zu beachten ist, dass mit dem Abschluss der Fahrradklausel eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.

Wie sollten Fahrräder gesichert werden?

Das Fahrrad sollte mit einem, besser sogar mit zwei eigenständigen Schlössern gesichert sein. Ein einfaches Rahmenschloss ist sicherlich kein Diebstahlschutz. Diebe schrecken oft zurück, wenn das Schloss nur mit viel Aufwand geknackt werden kann. Eine Liste anerkannter und neutral geprüfter Modelle (mit Fotos) gibt es bei der VdS.

Zudem gibt es die Möglichkeit, sein Rad von der Polizei oder Vereinen wie dem ADFC codieren zu lassen. Als zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe. Ein polizeilicher Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Darüber hinaus gehört ein Foto des Fahrrads dazu. Die Fahrradpass-App steht zum kostenlosen Download in den App-Stores zur Verfügung.

Was tun, beim Diebstahl?

Der Fahrraddiebstahl muss bei der Polizei angezeigt und dann dem Versicherer gemeldet werden. Wichtig ist es, die Kaufbelege aufzubewahren. Außerdem sollte man Rahmennummer und Hersteller kennen. Zur Beschreibung des Fahrrades empfiehlt es sich, Fotos zu machen. Dies hilft dem Versicherer bei der Wertermittlung und der Polizei, wiedergefundene Fahrräder zuzuordnen. Sofern sie denn gefunden werden. (dr)

Foto: Shutterstock

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