Das bringt 2020 für die Steuerzahler

Sachbezüge
Grundsätzlich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachbezüge bis zu einem Wert von 44 Euro pro Monat kostenlos oder vergünstigt gewähren, ohne dass darauf Steuern anfallen. Ab dem 1. Januar 2020 fallen jedoch unter anderem zweckgebundene Geldleistungen weg. Auch nachträgliche Kostenerstattungen etwa für eine Tankquittung sind dann laut Bund der Steuerzahler nicht mehr steuerfrei. Ausnahme: Fahrtkosten auf Dienstreisen dürfen Arbeitgeber weiterhin steuerfrei erstatten. Und auch für aufladbare Geschenkkarten fallen keine Steuern an, wenn der Chef diese zusätzlich zum normalen Arbeitslohn ausgibt. Voraussetzung ist: Der Beschenkte kann mit dem Gutschein und der Geldkarte nur Waren oder Dienstleistungen kaufen.

Umzugspauschale
Ab dem 1. März 2020 können Ledige, die aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, pauschal 820 Euro absetzen – etwa für Schönheitsreparaturen in der vorherigen Wohnung. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können dann 1.639 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zusätzlich können sie etwa Kosten für den Makler oder den Transport der Möbel absetzen – wenn diese einzeln belegbar sind.

Verpflegungspauschale
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen auswärts tätig sind, können sich ab 2020 über eine höhere Verpflegungspauschale freuen. Dauert die Abwesenheit mehr als acht Stunden, gibt es nun 14 Euro statt bisher 12 Euro. Ist der Beschäftigte den ganzen Tag, also 24 Stunden, unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro.

Bei mehrtägigen Reisen steigt die Pauschale für den An- und Abreisetag um zwei Euro auf 14 Euro. Der Arbeitgeber kann diese Beträge steuerfrei ersetzen. Oder der Arbeitnehmer macht die Pauschale in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend – so kann er das zu versteuernde Einkommen senken. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Werkswohnungen
Wer von seinem Arbeitgeber eine günstige Wohnung gestellt bekommt, profitiert von diesem geldwerten Vorteil. Ab Januar 2020 gilt laut Verbraucherzentrale NRW ein Bewertungsabschlag: Arbeitnehmer müssen den Vorteil dann nicht versteuern, wenn die Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt. Bislang mussten sie die Differenz zur ortsüblichen Miete voll versteuern.

Wohngeld
Ab 2020 haben mehr Menschen erstmals einen Anspruch auf Wohngeld – Schätzungen der Verbraucherzentrale NRW zufolge betrifft dies etwa 180.000 Haushalte. Wohngeld bekommen Mieter mit geringem Einkommen sowie selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe des Wohngeldes hängt unter anderem vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.

Ab 2020 steigt der staatliche Zuschuss für das Wohnen. Dadurch bekommt ein Haushalt mit zwei Personen nach Angaben der Verbraucherschützer im Schnitt 190 Euro Wohngeld pro Monat – bislang lag der Zuschuss für dieses Fallbeispiel bei rund 145 Euro. (IhreVorsorge)

Foto: Shutterstock

 

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