Ein Kannibale in der Altersvorsorge? DIA kritisiert CDA-Vorsorgevorschlag

Der Arbeitnehmerflügel der CDU möchte ein neues staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt nach dem Vorbild des baden-württembergischen Vorsorgekontos oder der hessischen Deutschlandrente – als neue Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Altersvorsorge. DIA-Sprecher Klaus Morgenstern spricht von einer neuen Pflichtvorsorge für Arbeitnehmer und einer Sonderbehandlung für Beamte und warnt vor den Folgen.

Reformvorstoß des CDA: DIA-Sprecher Klaus Morgenstern übt Kritik an den Vorschlägen des Arbeitnehmerflügels der CDU.

 

Dieses Standardprodukt setzt nach Meinung der Antragsverfasser eine Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Alterssicherung und führt damit zu einer Belebung des Marktes. Die Erfahrung mit staatlich getriebenen Projekten in der Wirtschaft lehrt allerdings in der Regel das Gegenteil, warnt der DIA-Sprecher. 

Der Eintritt des Staates sorge für weniger Wettbewerb oder gar den vollständigen Rückzug der Privatwirtschaft. Nach einem von Ludwig Erhard 1957 geprägten Grundsatz solle der Staat jedoch die Regeln für die Wirtschaft setzen und somit als Schiedsrichter tätig sein, aber nicht mit eigenen Angeboten unter Sonderbedingungen andere Anbieter verdrängen.

Zu solch einer Reaktion würde es aber unweigerlich kommen, wenn ein staatlich aufgelegtes Vorsorgeprodukt, das zum Beispiel von Ressourcen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bundesbank profitieren könnte, in Konkurrenz zu den vorhandenen privatwirtschaftlich organisierten Produkten tritt, betont Morgenstern.

Eingeschränkte Wahlfreiheit

Der Vorschlag des CDA hebt hervor, dass es sich bei dem geplanten Standardprodukt um eine Opting-out-Lösung handeln soll, der Arbeitnehmer also die Wahl habe. Die vermeintliche Wahlfreiheit ist nach Morgensterns Meinung nichts anderes als ein Werbeargument für den Vorschlag.

Eine wirklich Wahlfreiheit gebe es aber nicht, so Mogernstern. Denn die beschriebene Wahl beschränke sich auf die Art des Anlageproduktes: Trifft der Arbeitnehmer selbst keine Wahl, sorgt er automatisch im Standardprodukt vor. Damit handelt es sich in Wirklichkeit um eine Pflichtvorsorge, schlussfolgert Morgenstern.

Klar ausgesprochen werde dies aber nicht. Morgenstern: „Diese Pflichtvorsorge beschränkt sich nur auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige und Beamte können das Standardprodukt abschließen, eine Pflicht gibt es für sie aber nicht. Damit wird die Sonderbehandlung der Beamten, die schon häufig Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist, weiter ausgebaut. Am Ende läuft dieser Vorschlag auf eine Beitragserhöhung für Arbeitnehmer in einer Pflichtvorsorge hinaus – ohne paritätische Beteiligung der Arbeitgeberseite.“

 

Seite 2: Vergleich zur Skandinavien hinkt

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments