Tippgeber-Provisionen: Risiken der Rückforderung im Stornofall

Bisher wurden Tippgeber-Provisionen im Falle der Stornierung des Versicherungsvertrages allgemein als rückforderbar angesehen. Das Amtsgericht Erfurt hat diese Praxis nun in Frage gestellt. Gastbeitrag von Jürgen Evers, Evers Rechtsanwälte für Vertriebsrecht

Jürgen Evers: „Die Entscheidung kann nicht durchweg überzeugen. Sie lässt außer Betracht, dass der Tippgeber den Kunden einem Vermittler zuführt, der nicht Partei des Versicherungsvertrages wird.“

Der Erfurter Richter hat die Klage des Versicherungsvertreters gegen seinen Tippgeber auf Rückzahlung einer Tippgeberprovision in Höhe von 464,89 Euro abgewiesen. Die Rückforderung war nach Stornierung des Versicherungsvertrages entstanden, den der vom Tippgeber nachgewiesene Kunde auf Vermittlung des Vertreters geschlossen hatte.

Seite zwei: Die Begründung

1 2 3 4Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments