Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Generali wegen fehlende Beachtung der Rechtsprechung ab

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Generali Lebensversicherung AG wegen Irreführung abgemahnt. Einem Verbraucher, der seinen Rentenversicherungsvertrag wegen einer fehlerhaften Widerspruchs-belehrung rückabwickeln wollte, teilte der Versicherungskonzern mit, dass dies nicht möglich sei.

Die Generali Versicherung schrieb ihrem Kunden: „Der Bundesgerichtshof war in den verhandelten Fällen von einer unzureichenden Belehrung über das Widerspruchsrecht ausgegangen. Das trifft nach unserer Auffassung für den hier vorliegenden Vertrag nicht zu. Ein Widerspruch ist nach unserer Ansicht nicht mehr möglich. Wir lehnen es daher ab, die Versicherung von Beginn an aufzuheben.“

Belehrung fehlte ein Hinweis auf die Widerspruchsfrist

Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg kamen nach einer Prüfung der Vertragsunterlagen jedoch zu dem Schluss, dass die Widerspruchsbelehrung sehr wohl fehlerhaft gewesen ist. Zum einen sollte der Verbraucher laut Belehrung seinen Widerspruch nur per Brief erklären können, doch auch eine E-Mail ist zulässig.

Zum anderen fehlte in der Belehrung ein zwingender Hinweis darauf, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruches genügt. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese beiden Punkte beanstandet.

Urteile zum Widerspruch seien bekannt

„Die Urteile des Bundesgerichtshofs zum Widerspruch sind der Versicherungsbranche selbstverständlich bekannt. Dennoch werden Verbraucher einfach abgewimmelt. Es wäre schön, wenn alle Versicherungsgesellschaften die Rechtsprechung des BGH endlich umsetzen würden. Immerhin liegt die Grundsatzentscheidung der Richter nun schon fünf Jahre zurück“, sagt Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Generali Lebensversicherung AG ist nach der Allianz Lebensversicherungs-AG, der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und der Neue Leben Lebensversicherung AG der vierte große Versicherungskonzern, den die Verbraucherzentrale Hamburg wegen unberechtigter Ablehnungen eines Widerspruches abgemahnt hat.

 

Fotos: Jochen Knobloch / vzhh

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