Huk-Coburg: Doppelter Erfolg gegen Check24

Die Huk-Coburg hat Kündigungen von Kfz-Policen durch Check24 zurückgewiesen, wenn nicht rechtlich gesichert war, dass der Kunde sie wirklich veranlasst hatte. Das Landgericht Berlin bestätigte dem Versicherer in seinem Beschluss vom 30.12.2019 (Az. 15 O 605/19), richtig gehandelt zu haben. Check24 will nun im Hauptsacheverfahren gegen die Huk klagen.

Laut Mitteilung der Huk-Coburg hat Check24 die einstweilige Verfügung akzeptiert.

Wird die Kündigungserklärung durch einen Boten oder Vertreter übermittelt, steht dem Versicherungsunternehmen nach Auffassung des Gerichts ein Zurückweisungsrecht zu, weil Check24 nicht gleichzeitig mit der Kündigung eine Vollmachtsurkunde vorlegt. Es sei deshalb „irreführend, diesen Weg zu kündigen als rechtssicher darzustellen und den Versicherungsnehmer von einer eigenen Erklärung gegenüber dem Versicherer abzuhalten.“

Laut Mitteilung der Huk-Coburg hat Check24 die einstweilige Verfügung akzeptiert und sich in einer Abschlusserklärung verpflichtet, nicht länger zu behaupten, dass seine Kündigungen gültig und rechtskonform sind.

„Unlautere Herabsetzung“

Während der gerichtlichen Auseinandersetzung hatte Check24 am 18. Dezember auf seiner Website dazu eine Presseinfo veröffentlicht. Auch dagegen hat sich die Huk-Coburg gerichtlich zur Wehr gesetzt. Das Ergebnis: Die Presseinfo muss gelöscht werden.

In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht Berlin (Beschluss vom 23.01.2020, Az. 16 O 15/20) die darin enthaltenen negativen Äußerungen gegen die Huk-Coburg. Begründung des Gerichts: Der Versicherer verhalte sich rechtskonform, weshalb die Darstellung eine unlautere Herabsetzung sei.

Check24 bereitet Klage vor 

Check24 wies gegenüber Cash.Online darauf hin, dass das Hauptsacheverfahren um den Kündigungsservice und das diesbezügliche Verhalten der Huk noch nicht eröffnet ist. Eine entsprechende Klage werde derzeit von Check24 vorbereitet. Die einstweiligen Verfügungen beziehen sich laut Check24 lediglich auf konkrete Formulierungen im Zusammenhang mit dem Verhalten der Huk bezüglich des Kündigungsservices.

„Die Ablehnung der Kündigungen durch die Huk halten wir weiterhin für verbraucherfeindlich. Check24 akzeptiert das Verhalten der Huk-Coburg nicht und kämpft weiter für alle Kunden“, teilte das Unternehmen gegenüber Cash.Online mit. (kb)

Foto: Picture Alliance 

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